Signiren
, [
93-94] verb. reg. act. aus dem Lat.
signare. Es ist besonders in den Kanzelleyen üblich, eine Schrift mit seinem
Nahmenszuge, seiner Chiffre, den Anfangsbuchstaben seines Nahmens oder einem
andern willkührlichen Zeichen unterzeichnen; zum Unterschiede von dem
vollständigern unterschreiben.