Das Siegelgeld
, [
89-90] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches für die Untersiegelung oder
Besiegelung einer Urkunde den Kanzelleybedienten entrichtet wird. An manchen
Orten wird die Lehnwaare, welche bey dem Antritte eines neuer Erdherren
entrichtet wird, das Siegelgeld genannt.