Siegler
, [
89-90] des -s, plur. ut nom. sing.
von dem Zeitworte siegeln, derjenige, welcher siegelt. In manchen Kanzelleyen
ist es daher der Nahme desjenigen Kanzelleybedienten, welcher das Siegel von
dem Siegelbewahrer empfängt, und die Schriften und Urkunden untersiegelt. An
einigen Orten, besonders Oberdeutschlandes werden aber auch die Siegelbewahrer
oder Kanzler, Siegeler genannt.