Der Siegelbewahrer
, [
89-90] des -s, plur. ut nom. sing.
der Vorgesetzte einer Kanzelley oder einer Gesellschaft, welcher das Siegel
derselben in seiner Verwahrung hat, und bey angesehenen Collegiis und großen
Gesellschaften gemeiniglich der Kanzler, bey kleinern und unerheblichen aber
oft der Secretär genannt wird.
S. auch Siegeler.