Der Siebener
, [
83-84] zusammen gezogen Siebener, des
-s, plur. ut nom. sing. eine Zahl von sieben, ein aus sieben Einheiten
bestehendes Ganzes. Eine Münzsorte von sieben Kreuzern heißt daher in
Österreich ein Siebener. Auch die Sieben, oder die Zahlfigur sieben wird in der
Rechenkunst zuweilen ein Siebener genannt. Ingleichen einer aus einem Collegio
von sieben Personen. Daher heißen in manchen Gegenden die Feldmesser,
Gränzscheider oder Untergänger Siebener, weil ihrer zu Begehung und
Entscheidung der Flurgränzen allemahl sieben seyn müssen. In Windsheim ist zu
dem Ende das Siebeneramt, welches aus vier Rathspersonen und drey Bürgern
bestehet, und die Aufsicht über die Gränzsteine der Landstraßen, Äcker,
Weinberge u. s. f. hat. An andern Orten hat man Siebnergerichte, welche mit
sieben Personen besetzt sind, da denn der Gerichtsknecht der Siebnerknecht
heißt.