Die Sicht
, [
79-80] plur. die -en, das Abstractum
des Zeitwortes sehen, die Handlung des Gehens. Man gebraucht es für sich allein
nur noch in solchen Wechselbriefen, welche sogleich bey dem Empfange bezahlet
werden müssen, und sich gemeiniglich so anfangen: Herr - - zahle auf Sicht
dieses u. s. f. oder Ich - - zahle auf Sicht diese u. s. f. das ist, bey
Ansicht dieses, so bald mir dieses vorgezeiget wird, welches Ansicht auch von
einigen wirklich für Sicht gebraucht wird. Zuweilen stehet es in eben diesem
Wechselgeschäfte im entgegen gesetzten Verstande für Nachsicht, eine gewisse
bestimmte Zeit zu bezeichnen, nach deren Verlauf, von der Präsentation des
Wechsels an gerechnet, derselbe bezahlt werden muß. Der Wechselbrief lautet auf
acht Tage Sicht, verstattet acht Tage Nachsicht, mit einem Italiänischen
Kunstworte Respiet. Auch im gemeinen Leben wird es daher noch zuweilen für
Nachsicht des Gläubigers gegen seinen Schuldner gebraucht. Jemanden um Sich
bitten, ihm Sicht geben. In beyden Fällen ist es nur im Singular und
gemeiniglich ohne Artikel üblich, außer dem gebraucht man es nur in den
Zusammensetzungen Absicht, Ansicht, Aussicht, Nachsicht, Vorsicht, Gesicht u.
s. f. in welchem letztern es um der Partikel ge willen zugleich ungewissen
Geschlechtes ist. [
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