Die Setzteich
, [
67-68] des -es, plur. die -e, ein
Teich, worein der Setz, d. i. die jungen dreyjährigen Fische, gesetzet, und
daselbst bis zum völligen Wachsthume, oder künftigen Gebrauche ernähret werden;
der Satzteich, Besetzteich, zum Unterschiede von dem Streich- und Streckteiche.