Der Seebrief
, [
7-8] des -es, plur. die -e, ein
Brief, d. i. eine Urkunde, welche man zur See nöthig hat. In engerer Bedeutung
werden die Pässe oder Connoissements, welche die Schiffer und Kauffahrer von
dem Orte ihrer Abfahrt mitnehmen, Seebriefe genannt.