Die Servitut
, [
61-62] plur. die -en, in den Rechten,
eine Gerechtigkeit, welche dem einen in und an dem Grundstücke des andern
zustehet, da sie denn in Ansehung dieses Grundstückes und ihres Besitzers eine
Servitut, in Ansehung dessen, der sie ausübet, eine Gerechtigkeit ist. Aus dem
Lat. Servitus.