+ Seichen
, [
27-28] verb. regul. neutr. et act.
welches im ersten Falle das Hülfswort haben erfordert, aber nur in den
niedrigen Sprecharten üblich ist, sein Wasser lassen. Es ist eine unmittelbare
Onomatopöie, daher es auch aus dem gesittetern Umgange verbannet worden.
Verwandt sind indessen damit siegen in versiegen, seihen, in gröbern Mundarten
seigen, das bergmännische sichern, waschen, und andere mehr, welche das Rinnen
des Wassers oder das Hantieren mit demselben ausdrucken.
[
29-30]