Segeln
, [
19-20] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Neutrum, vermittelst der Segel den Ort
verändern, ver- mittelst der Segel fahren oder fortgetrieben werden, da es denn
nur von solchen Schiffen und Fahrzeugen gebraucht werden kann, welche sich der
Segel bedienen. Es bekommt das Hülfswort haben, wenn die Richtung nicht
ausdrücklich bestimmt wird. Das Schiff segelt schnell, hatte schnell gesegelt
Wir haben den ganzen Tag gesegelt. Wird aber die Richtung bestimmt, so
erfordert es das Hülfswort seyn. Das Schiff ist vor uns vorbey gesegelt. Die
Flotte ist nach Amerika gesegelt. Wir sind auf den Grund gesegelt. II. Als ein
Activum, doch nur in einigen Ausdrücken. Ein Schiff in den Grund segeln, im
Segeln an ein anderes Schiff stoßen; so daß dasselbe einen Leck bekommt und
sinken muß. So auch das Segeln. Anm. Im Nieders. seilen und segeln, im Angels.
seglian, im Engl. to sail, im Schwed. segla. Es ist von Segel gebildet. In
besegeln bedeutet es auch mit Segeln versehen. [
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