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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Seestaat

, [17-18] des -es, plur. die -en. 1. Der Staat, d. i. der Zustand des Seewesens einer Nation, doch nur in engerer Bedeutung, die gesammte kriegerische Einrichtung nebst ihrem ganzen Zugehörte zur See; ohne Plural. Den Seestaat vernachlässigen. Einen furchtbaren Seestaat haben. Mit einem halb Französischen Ausdrucke See-Etat. 2. Ein Staat, welcher eine Seemacht hat, wofür doch Seemacht üblicher ist.
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