Der Seestaat
, [
17-18] des -es, plur. die -en. 1. Der
Staat, d. i. der Zustand des Seewesens einer Nation, doch nur in engerer
Bedeutung, die gesammte kriegerische Einrichtung nebst ihrem ganzen Zugehörte
zur See; ohne Plural. Den Seestaat vernachlässigen. Einen furchtbaren Seestaat
haben. Mit einem halb Französischen Ausdrucke See-Etat. 2. Ein Staat, welcher
eine Seemacht hat, wofür doch Seemacht üblicher ist.