Die Seemacht
, [
13-14] plur. die -mächte im
Gegensatze der Landmacht. 1. Eine Macht zur See, d. i. eine beträchtliche
Anzahl Kriegesschiffe mit ihrem Zugehör; ohne Plural. Eine fruchtbare Seemacht
haben. 2. Ein Staat, welcher eine Seemacht hat, d. i. Flotten oder
Kriegsschiffe unterhält; ehedem eine See-Potenz. In diesem Verstande sind
Frankreich Spanier Portugal u. s. f. Seemächte. In der engsten Bedeutung, ein
Staat, welcher nur allein eine Seemacht, und gewöhnlich keine Landmacht hat, da
denn besonders Großbritannien und Holland diesen Nahmen führen.