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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Seemacht

, [13-14] plur. die -mächte im Gegensatze der Landmacht. 1. Eine Macht zur See, d. i. eine beträchtliche Anzahl Kriegesschiffe mit ihrem Zugehör; ohne Plural. Eine fruchtbare Seemacht haben. 2. Ein Staat, welcher eine Seemacht hat, d. i. Flotten oder Kriegsschiffe unterhält; ehedem eine See-Potenz. In diesem Verstande sind Frankreich Spanier Portugal u. s. f. Seemächte. In der engsten Bedeutung, ein Staat, welcher nur allein eine Seemacht, und gewöhnlich keine Landmacht hat, da denn besonders Großbritannien und Holland diesen Nahmen führen.
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