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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Urtheil, urtheilen

. [1803-1804] Herr Adelung scheint mir nicht ganz Recht zu haben, wenn er der ersten Sylbe ur - in diesen Wörtern die Bedeutung der Vollendung abspricht, welche doch häufig in andern Fällen damit verbunden ist, und welche sich auch hier ganz wohl damit verbinden läßt. Theilen bedeutete vormahls (so wie noch jetzt das Engl. to deal und das Schwed. dela.) etwas mit einander verhandeln, abhandeln, erörtern. So sagt man auch noch jetzt von einem zänkischen Menschen, ich mag nichts mit ihm zu theilen (zu erörtern) haben; Engl. I do not like to deal with him. Wenn nun zwey Leute in ihrem Theilen über ihren Handel nicht einig werden konnten, so mußte ein Dritter zwischen ur-theilen, und durch sein Ur-Theil dem einseitigen Theilen ein Ende machen. Ein Beyspiel zu dieser Erklärung liefert die alte Formel des in Lübeck ehemahls gelegten kaiserl. Vogtdinges, wo der Raths-Anwalt dem Vogt einige besondere Rechtsfragen mit diesen Worten vortrug:"Herr Vogt, lasset meinen Herren von Lübeck ein Urtheil theilen," d. i. einen endlichen Bescheid geben. [1803-1804]
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