Das Urtheil, urtheilen
. [
1803-1804] Herr Adelung scheint mir nicht
ganz Recht zu haben, wenn er der ersten Sylbe ur - in diesen Wörtern die
Bedeutung der Vollendung abspricht, welche doch häufig in andern Fällen damit
verbunden ist, und welche sich auch hier ganz wohl damit verbinden läßt.
Theilen bedeutete vormahls (so wie noch jetzt das Engl. to deal und das Schwed.
dela.) etwas mit einander verhandeln, abhandeln, erörtern. So sagt man auch
noch jetzt von einem zänkischen Menschen, ich mag nichts mit ihm zu theilen (zu
erörtern) haben; Engl. I do not like to deal with him. Wenn nun zwey Leute in
ihrem Theilen über ihren Handel nicht einig werden konnten, so mußte ein
Dritter zwischen ur-theilen, und durch sein Ur-Theil dem einseitigen Theilen
ein Ende machen. Ein Beyspiel zu dieser Erklärung liefert die alte Formel des
in Lübeck ehemahls gelegten kaiserl. Vogtdinges, wo der Raths-Anwalt dem Vogt
einige besondere Rechtsfragen mit diesen Worten vortrug:"Herr Vogt,
lasset meinen Herren von Lübeck ein Urtheil theilen," d. i. einen
endlichen Bescheid geben. [
1803-1804]