Der Schwur
, [
1759-1760] des -es, plur. die Schwüre,
von dem Zeitworte schwören, die heftige Betheurung mit Anrufung einer andern
Person oder Sache zum Zeugen der Wahrheit oder Rächer der Unwahrheit. Etwas mit
vielen Schwüren versichern. Einen heftigen Schwur tun. Es wird nur von dem im
gemeinen Leben üblichen Schwören gebraucht, nicht aber von dem feyerlichen
Schwören vor Gericht, von welchem Eid und Eidschwur üblich sind. Doch sagt man
auch, jemanden nicht zum Schwure lassen, von einem gerichtlichen Eide. In der
Deutschen Bibel wird es mehrmahls für Fluch gebraucht, weil manche Arten des
leichtsinnigen Schwörens mit Flüchen verbunden sind; welche veraltete Bedeutung
den ehemahligen weiten Umfang des Zeitwortes schwören bestätiget.