Das Schwerttheil
, [
1747-1748] des -es, plur. die -e, ein
größten Theils veraltetes Wort, das Erbtheil eines Schwertmagen, d. i.
männlichen Verwandten, oder Verwandten von der Schwertseite, ingleichen des
Mannes Theil, welches während der Ehe erworben worden, zu bezeichnen.