Der Schwertmage
, [
1747-1748] des -n, plur. die -n, ein
jetzt veraltetes Wort, einen männlichen Verwandten oder einen Verwandten von
der väterlichen Seite, zu bezeichnen, von dem alten Mage ein Verwandter; im
Gegensatze eines Spillmagen, eines weiblichen Verwandten, oder von mütterlicher
Seite, von Spille, Spindel. Mage für Verwandter ist noch im Niedersächsischen
gangbar.
S. Schwertlehen und Schwertseite.