Die Schwere
, [
1743-1744] plur. inus. das Abstractum des
vorigen Beywortes, die Eigenschaft, da ein Ding schwer ist. So wohl auch im
eigentlichen Verstande, das Bestreben eines Dinges sich nach einem gewissen
Mittelpuncte zu bewegen, in welchem Verstande die Schwere eine Eigenschaft
aller Körper ist; da denn auch wohl von mehrern Arten, oder von der Schwere in
mehrern Körpern der Plural gebraucht wird. Die Räume verhalten sich auf eine
gegenseitige Art der eigenthümlichen Schweren. Ingleichen in Rücksicht auf die
Empfindung, auf das Gewöhnliche u. s. f. Eine große Schwere haben. Zuweilen
auch wohl für Gewicht, d. i. das Maß der Schwere. Als auch im figürlichen
Verstande, die Schwere eines Amtes, eines Joches, einer Strafe, eines
Verbrechens u. s. f.