Der Schwänzelpfennig
, [
1711-1712] des -es, plur. die -e, im
gemeinen Leben, Pfennige, d. i. Geld, welches man schwänzet oder auf den
Schwanz schläget, d. i. bey dem Einkauf oder Verkauf unterschlägt, als einen
unerlaubten Gewinn für sich behält, in welchem Verstande es besonders von
Kleinigkeiten üblich ist, welche untreues Gesinde unterzuschlagen pflegt. Sich
Schwänzelpfennige machen. An andern Orten Korbpfennige. Siehe das folgende.