Das Schutzgatter
, [
1699-1700] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Ein Gatterthor in den Thoren u. s. f. welches man von oben herunter schießen
läßt, wenn es das Thor versperren soll; Fallgatter. In diesem Verstande stammet
es von schießen ab, daher es in demselben auch wohl Schoßgatter und Schußgatter
lautet. 2) In den Schleusen und Deichen, ein Thor mit zwey Flügeln, welche das
innere Wasser zur Zeit der Ebbe aufstößet, das äußere Wasser zur Zeit der Fluth
aber wieder verschließet; wo es entweder von schützen, das Wasser hemmen, oder
auch von dem Nieders. schotten, versperren, verschließen, abstammet.