Der Schützenmeister
, [
1697-1698] des -s, plur. ut nom. sing. an
einigen Orten, der Vorgesetzte einer Schützengesellschaft. Ehedem auch der
Vorgesetzte eines Haufens Schützen, sie mögen nun eine Art gewiß schießender
Soldaten, oder auch öffentliche Wächter der Sicherheit seyn. In Tirol gibt es
einen Landes-Ober-Schützenmeister, welche Würde bey den Grafen von
Wolkenstein-Trostburg erblich ist.