Der Schulmeister
, [
1679-1680] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Schulmeisterinn. 1) * Im weitesten Verstande, ein jeder Lehrer,
welcher andern Unterricht ertheilet; eine in der anständigen Sprechart
veraltete Bedeutung. 2 Macc. 1. 10 heißt Aristobulus des Königs Ptolemäi
Schulmeister. Mehrere Beyspiele führet Frisch an. 2) * Der erste Lehrer an
einer öffentlichen Schule; in welchem Verstande es ehedem so wohl von den
ersten Lehrern an den Stadt- und Lateinischen Schulen gebraucht wurde, welche
man jetzt Rectores und im Oberdeutschen Schulherren nennet, als auch an den
Kathedral- und Collegiat-Stiftern von denjenigen Canonicis und Domherren,
welchen nach der ersten Einrichtung dieser Stifter der Unterricht der Jugend
oblag, und welche man jetzt Scholaster oder Scholasticos zu nennen pflegt. In
beyden Bedeutungen ist es in der anständigen Sprechart der Hochdeutschen
veraltet, wo man 3) nur noch den Lehrer an einer Deutschen Schule, besonders
auf dem Lande, einen Schulmeister zu nennen pflegt.