Der Schulherr
, [
1679-1680] des -en, plur. die -en. 1) Ein
besonders im Oberdeutschen gangbares Wort, den Vorgesetzten einer Lateinischen
Schule zu bezeichnen, welchen man in Ober- und Niedersachsen einen Rector
nennt. 2) An andern Orten werden die obrigkeitlichen Personen, welche die
Aufsicht über die Schulen eines Ortes führen, Schulherren genannt, welche an
andern Scholarchen heißen.