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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Schulgeld | | Der Schulgesell

Schulgerecht

, [1679-1680] -er, -este, adj. et adv. 1) Von Schule, im weitesten Verstande, selbst so fern es ehedem auch den Ort bedeutete, wo höhere Wissenschaften gelehret werden, den Regeln solcher Schulen und ihrer Lehrer gemäß.
Er bath abstract und tiefgelehrt Durch schulgerechte Schlüsse Um seiner Chloris Küsse, Uz.
1) In engerer Bedeutung ist es in den Reitschulen, den Regeln der Reitkunst gemäß. Ein schulgerechtes Pferd. Schulgerecht absitzen.
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