Die Schuldigkeit plur. die -en
, [
1677-1678] das Hauptwort des Beywortes
schuldig, welches nur in der zweyten Hauptbedeutung desselben üblich ist. 1)
Als ein Abstractum und ohne Plural, der Zustand der pflichtmäßigen
Verbindlichkeit. Es ist meine Schuldigkeit. Noch mehr, 2) als ein Concretum,
dasjenige, wozu man auf eine pflichtmäßige Art verbunden ist; eine Pflicht.
Etwas als eine Schuldigkeit fordern. Seine Schuldigkeit beobachten. Im gemeinen
Leben gebraucht man es auch wohl in engerm Verstande von einer Geldsumme,
welche man einem andern schuldig ist. Seine Schuldigkeit entrichten.