Das Schulamt
, [
1673-1674] des -es, plur. die -ämter. 1)
Ein Amt bey einer Schule; von geringen Schulen oder Ämtern der Schuldienst. 2)
Ein Kammeramt, dessen Einkünfte zum Unterhalte einer Schule bestimmt sind;
dergleichen in Meißen das Schulamt Grimma und in dem Thüringischen Kreise das
Schulamt Pforta sind. Ersteres wird von einem Schulverwalter verwaltet.