Der Schoß
, [
1635-1636] des -sses, plur. die Schosse,
und in einigen Mundarten die Schösse, Dimin. das Schößchen, Oberd. Schößlein;
von dem Zeitwort schießen, daher es so wie dieses in verschiedenen Bedeutungen
gebraucht wird. 1. Was schießet, ein schießendes Ding. 1) Von schießen, schnell
in die Höhe wachsen. (a) Die jungen Zweige an den Bäumen und Pflanzen werden
Schosse, Schüsse, Schößlinge genannt, worunter man doch allemahl nur junge
Zweige von diesem Jahre verstehet. Englisch Shoot. (
S. Nebenschoß, Rebschoß, Wasserschoß u. s. f.) (b) Das
Stockwerk eines aufgeführten Gebäudes wird in manchen Gegenden gleichfalls
Schoß, am häufigsten aber Geschoß genannt, wo es eine Figur von schießen, sich
der Höhe nach ausdehnen, zu seyn scheinet. Im Schwed. ist Skate der Gipfel
eines Baumes. 2) Von schießen, schnell daher fahren, ist der Schoß, und im
Plural die Schösse, im Bergbaue, das herein geschossene oder herein gestürzte
Erdreich oder Gestein. Die Schösse abräumen, das herein gestürzte Gestein. Von
schießen, schnell fließen, kommt es in den Zusammensetzungen Schoßgerinne u. s.
f. vor. 3) Von schießen, schnell schieben und fallen, wird im Niederdeutschen
eine jede Schub- oder Fallthür ein Schott genannt. Vermuthlich rühret es daher,
daß auch im Hochdeutschen ein kleines Fenster in einem größern, welches ohne
dieses geöffnet werden kann, im Dimin. ein Schößchen genannt wird. 2. Ein
Werkzeug, womit man schießet, in welchem Verstande ehedem ein jedes zum
Schießen bestimmtes Gewehr, es sey nun ein Bogen, Feuergewehr u. s. f. ein
Schoß genannt wurde, welches in der dichterischen Schreibart wohl noch zuweilen
gebraucht wird, obgleich Geschoß üblicher ist,
S. dasselbe. 3. Was geschossen wird, in welchem
Verstande es doch nur von zusammen geschossenem Gelde üblich ist. So ist in
Bremen der Schott dasjenige Geld, welches die Bürgerschaft zum allgemeinen
Besten freywillig zusammen schießet. Im Hochdeutschen ist es in dieser
Bedeutung nicht üblich, wohl aber von gewissen auf den Grundstücken haftenden
obrigkeitlichen Abgaben, welche sonst auch Steuern genannt werden, und wöfur
auch Geschoß üblich ist. So werden sie Schoß, Zoll und jährliche Zinse nicht
geben, Esr. 4, 13. Ists recht, daß wir dem Kaiser den Schoß geben oder nicht?
Luc. 20, 22. Schoß, dem der Schoß gebühret, Röm. 13, 7. Drey Schosse geben,
diejenige Summe, welche als ein Schoß auf einem Grundstücke haftet, dreyfach
entrichten. Der Schoß ist eine der ältesten Abgaben, und wird eigentlich von
Grundstücken entrichtet; indessen ist in vielen Gegenden dafür das Wort Steuer
üblich, und in manchen sind so wohl Schoß als Steuer gangbar, aber durch das
Herkommen auf besondere Art eingeschränkt. Ehedem aber wurde oft eine jede
Abgabe an die Obrigkeit ein Schoß genannt,
S. zum Beyspiel Abschoß. Anm. In dieser letzten
Bedeutung einer Abgabe kann es so wohl von schießen, hergeben, als auch
zunächst von Schatz, Schatzung, gebildet seyn, (
S. dieses Wort.) Es ist in dieser Bedeutung sehr alt und
von einem sehr weiten Umfange. Denn das Nieders. Schott, das alte Gothische
Skott, das Angels. Skeat, das Span. Escot, das alte Franz. Chas, das Böhm.
Ssos, die mittlern Lat. Scottum, und ohne Zischlaut Cossa, Cocia, Cossatum, und
andere mehr, bedeuten theils Steuer, Schoß, obrig- keitliche Abgabe, theils
auch Geld überhaupt; Schatz. Daß man dieses Wort schon vor Alters von dem
zusammen schießen abgeleitet habe, erhellet aus den spätern Lat. Conjectus,
Conjecta, Conjectio, Consagittatio, welche alle so wohl von Contributionen, als
auch von freywillig zusammen geschossenen Geldsummen vorkommen. Im Ital. ist
Scotto die Zeche. [
1635-1636]