Der Schnittling
, [
1605-1606] des -es, plur. die -e, ein
abgeschnittenes Ding, ingleichen ein Ding, welches sich schneiden läßt: wo es
doch nur in einigen Fällen üblich ist. So wird ein zum Fächser abgeschnittener
Rebe im Weinbaue ein Schnittling genannt. Auch ein jeder junger Jahrschoß von
einem Baume oder Strauche, welcher zur Fortpflanzung abgeschnitten wird, heißt
bey den Gärtnern ein Schnittling. (
S. auch Schnittlauch.) Nach dem Frisch wird auch ein
junger geschnittener Ochs in einigen Gegenden ein Schnittling genannt.
[
1607-1608]