Der Schnapphahn
, [
1585-1586] des -es, plur. die -hähne, ein
Parteygänger im Kriege, welcher widerrechtlich auf Beute ausgehet, ingleichen
eine gelinde Benennung eines Straßenräubers; weil beyde darauf ausgehen,
fremdes Gut zu erschnappen. Im Niedersächsischen bekommen diesen Nahmen auch
wohl die Gerichtsdiener und Bettelvögte, vermuthlich wohl nur im verächtlichen
Verstande. Im Oberdeutschen ist Schnappführer der Anführer einer Räuberbande.
Anm. Weil Snaphaan im Holländischen, und Snapphane im Schwedischen eigentlich
eine Flinte bedeuten, wegen des schnappenden Hahnes, so glaubt man
gemeiniglich, daß es in der heutigen Deutschen Bedeutung eine Figur von dieser
sey. Freylich ist sie ein wenig hart; daher es dahin stehet, ob Hahn hier nicht
aus Hans in der allgemeinen Bedeutung eines jeden verächtlichen Menschen,
verderbt worden, zumahl da ein solcher Schnapphahn im Engl. wirklich Snaphance
heißt. Das Franz. Chenapan ist aus dem Deutschen geformet.
[
1587-1588]