Schnäbeln
, [
1583-1584] verb. reg. act. 1) Als ein
Reciprocum, da es nur von den Vögeln üblich ist, welche sich schnäbeln, wenn
sie sich mit den Schnäbeln gleichsam zu küssen scheinen. 2) Mit einem Schnabel
versehen, wo das Mittelwort geschnäbelt zuweilen vorkommt; z. B. ein
geschnäbeltes Schiff, welches nach Art der Alten einen Schnabel hat. So auch
das Schnäbeln.