Das Schlüsselgeld
, [
1549-1550] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, dasjenige Geschenk, welches der Käufer eines Hauses
der Gattinn oder Tochter des Verkäufers, gleichsam für die Abtretung der
Schlüssel des Hauses macht, und welches an einigen Orten auch das Herdgeld
genannt wird,
S. dieses Wort.