Der Schloßnagel
, [
1539-1540] des -s, plur. die -nägel. 1)
Nägel, welche etwas über einen Zoll lang sind, und womit gemeiniglich die
Thürschlösser angenagelt werden. 2) Ein starker, runder Nagel, welcher den
hintern Wagen an den vordern befestiget, den Schluß, d. i. die Verbindung,
zwischen beyden ausmacht; der Spannnagel, Stellnagel, an den Laffeten auch der
Protznagel.