Das Schließgeld
, [
1533-1534] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, Geld, welches man für das Schließen bezahlet; doch nur
in einigen einzelnen Fällen. Ein Gefangener, welcher seiner Haft entlassen
wird, bezahlet dem Schließer oder Stockmeister ein gewisses Schließgeld.