Der Schleyer
, [
1527-1528] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Eigentlich, eine Art der Tracht, besonders des andern Geschlechtes, welche aus
einem locker gewebten Zeuge bestehet, welcher auf mancherley Art über den Kopf
geschlagen wird, entweder das Gesicht allein, oder auch den Oberleib, ja oft
den ganzen Leib zu verhüllen. In den Morgenländern ist der Schleyer eine
gewöhnliche Tracht des andern Geschlechtes, in den Abendländern ist er sehr aus
dem Gebrauche gekommen, und nur noch in einigen Fällen, besonders bey einer
tiefen Trauer üblich, wo aber der Nahme im gemeinen Leben schon ungangbar zu
werden anfängt, indem man einen solchen Trauerschleyer häufig einen Flor
nennet. Dich, rufen junge Wittwen an, im hochbetrübten Schleyer, Raml.
Figürlich, dasjenige, was uns eine Sache verbirgt. Der Wahrheit den Schleyer
entreißen. 2) Ein lockeres und leichtes Gewebe, aus klarem Garne, durch welches
man sehen kann; vielleicht weil es ehedem am häufigsten zu Schleyern gebraucht
worden, und wovon man so wohl Schleyerflor, als Schleyerleinwand hat. Anm. Im
Nieders. Slijer, Sligger, im Schwed. Sloya, im Böhm. Sslogjr. Die letzte Sylbe
ist die Ableitungssylbe -er, welche ein Werkzeug, ein Subject bedeutet. Die
erste Sylbe scheinet die Bedeutung des Bedeckens, des Verhüllens, zu haben, und
würde alsdann zu schlagen gehören, welches unter seinen vielen Bedeutungen auch
diese gar wohl verstattet, wie unter andern aus der Bedeutung des hohlen Raumes
in Schlauch, Schlucht u. s. f. erhellet. (
S. auch Schleyern 2.) Indessen kann auch die lockere,
herab hangende, schlaffe Beschaffenheit des Schleyers der Grund seiner
Benennung seyn, (
S. Schlackig.) In einigen Ober- und Niederdeutschen
Gegenden heißt der Schleyer Weiler, Nieders. Feyle, welches zu dem Lat. Velum
und unserm Fell gehöret.