Das Schleusengeld
, [
1525-1526] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches zur Unterhaltung einer
Schleuse von den durchfahrenden Schiffen, oder andern Theilnehmern, gefordert
und entrichtet wird; der Schleusenzoll, im mittlern Lat. Exclusagium.