Der Schleichbrief
, [
1513-1514] des -es, plur. die -e, ein
noch in den Rechten einiger Gegenden übliches Wort, eine Urkunde zu bezeichnen,
welche über die geschehene Vertauschung zweyer Dinge ausgefertiget wird;
besonders eine Urkunde über die Vertauschung eines Leibeigenen mit dem andern.
Und so ist es auch wohl bey dem Wehner zu verstehen, wenn er in Observ. Pract.
Schleichbrief durch litteras manumissorias, sive super manumissione datas
erkläret. Wenn diese Vertauschung (wie ich doch nicht gewiß weiß) etwas
Unrechtmäßiges und Heimliches voraus setzt, so ist die Erklärung dieses Wortes
leicht zu machen.