Der Schlägeschatz
, [
1499-1500] des -es, plur. inus. von
schlagen, besonders in der R. A. Geld schlagen, Münze schlagen, und Schatz,
Abgabe, Geld. 1) Der Pacht oder Zins, welchen der Münzpächter oder Münzmeister
dem Münzherren von dem Ertrage der Münze geben muß, in welchem Verstande es
besonders ehedem sehr gangbar war; Nieders. Slegeschatt, Sleischatt. 2) Die
Münzgebühr, die Abgabe an einen Höhern für das Recht münzen zu dürfen; eine
gleichfalls ehedem sehr gangbare Bedeutung, wo verschiedene Landstädte dem
Landesherren, und Reichsstände dem Kaiser Schlägeschatz gaben. 3) Eine Abgabe
der Unterthanen an den Münz- und Landesherren, die Unkosten der Münze zu
bestreiten, dagegen derselbe verpflichtet war, den Gehalt der Münzen nicht zu
verringern. In diesem Verstande wird noch in mehrern Ländern Schlägeschatz als
Zoll von Waaren, als eine Abgabe von dem Getränke u. s. f. gegeben, welche von
den Unterthanen anfänglich gleichfalls zum Unterhalte der Münze, und zur
Beybehaltung des guten Schrotes und Kornes der Münzen bewilliget wurden. Im
mittlern Lat. Monetagium.