Der Schläger
, [
1495-1496] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Derjenige, welcher schlägt; doch nur in den Zusammensetzungen Todtschläger,
Ballschläger, Öhlschläger, Aufschläger, Ausschläger u. s. f. Für sich allein
gebraucht man es nur in engerer Bedeutung, von einer Person, welche eine
Fertigkeit im Raufen, Balgen, Schlagen und Duelliren besitzet. 2) Ein Werkzeug
zum Schlagen, für Schlägel; doch nur in einigen Fällen. So wird der hölzerne
Knüttel, womit die Stricke von den Landleuten gedrehet werden, in einigen
Gegenden der Schlägel genannt, welchen Nahmen auch wohl ein Raufdegen führet.