Schlagbar
, [
1491-1492] -er, -ste, adj. et adv. was
geschlagen werden kann, doch nur in einigen Fällen des Zeitwortes. So ist im
Forstwesen ein schlagbares Holz, eine mit Holz bewachsene Gegend, welche mit
Nutzen geschlagen werden kann; haubar. Ein schlagbarer Baum, welcher mit Nutzen
gefället werden kann.