Schläfern
, [
1485-1486] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, Neigung, Trieb zum Schlafe empfinden. 1) Als ein persönliches
Zeitwort, ich schläfere, ich empfinde Neigung zum Schlafe, ist es nur in
einigen Oberdeutschen Gegenden gangbar. 2) Im Hochdeutschen kennet man es nur
als ein unpersönliches Zeitwort, welches die vierte Endung der Person
erfordert. Es schläfert mich, mich schläfert, es hat uns geschläfert. Anm. Es
ist vermittelst der desiderativen Endung -ern von schlafen gebildet, und ohne
Anstoß auch in der anständigen Sprechart gangbar, obgleich die meisten
Desiderativa dieser Art niedrig sind. Notker sagt dafür mih slaphota, welches
ein veraltetes Intensivum von schlafen zu seyn scheinet. In dem zusammen
gesetzten einschläfern hat es eine factitive Bedeutung, wofür bey dem Opitz
mehrmahls einschläfern vorkommt. [
1487-1488]