Der Schlachtzettel
, [
1481-1482] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Von Schlacht 1, in einigen Niederdeutschen Seestädten, das Verzeichniß von der
Ladung eines Schiffes, nach welcher das Schlachtgeld entrichtet wird. 2) Von
dem Zeitworte schlachten, ist es ein Zettel, welcher dem Fleischer zur
Bescheinigung dienet, daß er die für jedes Stück Schlachtvieh bestimmten
obrigkeitlichen Gebühren abgetragen hat, und nunmehr schlachten darf.