Das Schlachtpferd
, [
1481-1482] des -es, plur. die -e. 1) Von
Schlacht 1, in einigen Niedersächsischen Gegenden, diejenigen Pferde, welche
die Waaren von und zu der Schlacht, d. i. der Schifflände führen. So auch der
Schlachtwagen, der Wagen, womit solches geschiehet. 2) Von Schlacht 3, ist das
Schlachtpferd ein starkes und geschwindes Pferd, welches ein Officier in der
Schlacht reitet; das Battaillen-Pferd.