Der Schlachtherr
, [
1481-1482] des -en, plur. die -en, von
Schlacht 1 in einigen Niederdeutschen Seestädten, diejenigen Rathsherren,
welchen die Aufsicht über die Schlacht, d. i. über ein am Wasser aufgeführtes
Bollwerk, über die Schifflände, anvertrauet ist.