Der Schirrmeister
, [
1477-1478] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
In vielen Fällen, derjenige, welcher die Aufsicht über das Pferde- und
Ackergeschirr hat; der Geschirrmeister. So ist der Schirrmeister auf den
Landgütern der erste und vornehmste Knecht, dessen Aufsicht das Geschirr
anvertrauet ist. Bey fürstlichen Ställen ist der Schirrmeister ein
Stallbedienter, der dem Wagen- und Bagage-Meister untergeordnet ist, aber den
Wagenhalter unter sich hat. Bey einem weitläufigen Fuhrwesen, z. B. bey den
Armeen, hat der Schirrmeister oft zugleich die Aufsicht über eine gewisse
Anzahl Fuhrknechte und Wagen. 2) Bey den Schmieden wird derjenige, welcher im
Schmieden den kleinen Hammer führet, und die Stellen zeigt, wohin die andern
schlagen sollen, der Schirrmeister genannt; sonst heißt er auch der
Vorschläger.