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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Schiffbank | | Der Schiffbau

Schiffbar

, [1455-1456] -er, -ste, adj. et adv. von Flüssen und Wassern, was mit Schiffen befahren, beschiffet werden kann. Ein schiffbarer Strom. ( S. auch Schiffreich.) Daher die Schiffbarkeit, plur. inus. die Eigenschaft eines Wassers, da es beschiffet werden kann.
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