Schiffbar
, [
1455-1456] -er, -ste, adj. et adv. von
Flüssen und Wassern, was mit Schiffen befahren, beschiffet werden kann. Ein
schiffbarer Strom. (
S. auch Schiffreich.) Daher die Schiffbarkeit, plur.
inus. die Eigenschaft eines Wassers, da es beschiffet werden kann.