Das Schiffamt
, [
1455-1456] des -es, plur. die -ämter, in
einigen Ländern, ein Collegium obrigkeitlicher Personen, welchem die Aufsicht
über die Schifffahrt anvertrauet ist. So besorget das Ober-Schiffamt in Wien
die ganze Schifffahrt auf der Donau. Es ist mit einem adeligen Oberst-
Schiffamts- Obersten und einem Amts-Officier besetzt.