Die Schießscharte
, [
1453-1454] plur. die -n, Scharten, d. i.
Einschnitte in den obern Theil der Mauern und Brustwehren, um dadurch mit
groben und kleinen Geschütz auf den Feind zu schießen. In weiterer Bedeutung
werden auch wohl die Schießlöcher in den Mauern Schießscharten genannt.