* Die Schiedung
, [
1443-1444] plur. inus. ein im
Hochdeutschen ungewöhnliches Wort für Scheidung. Ehedem wurde so wohl das
Andenken des Todes Christi, als auch die Himmelfahrt Mariä die Schiedung
genannt. Zu Halle in Schwaben sind Schiedungsherren gewisse Ratsherren, welche
über Frevel, Maulschellen und andere kleine Verbrechen richten, und auch
Einigungsherren heißen, weil sie auch die Streitigkeiten über Einigungen, d. i.
Verträge, von geringem Werthe entscheiden.