Schiedlich
, [
1441-1442] adj. et adv. was sich scheiden
läßt; in welchem Verstande es doch nur in figürlicher Bedeutung in
unterschiedlich üblich ist, (
S. dasselbe.) Nach einer andern Figur ist schiedlich
noch hin und wieder so viel als verträglich, Neigung und Fertigkeit besitzend,
sich durch Nachgeben in streitigen Sachen leicht von dem andern zu scheiden.
Schiedlich und friedlich leben.