Die Schichtung
, [
1437-1438] plur. die -en, von Schichten
1, die Theilung. Besonders in den Rechten, diejenige Theilung eines
gemeinschaftlichen Vermögens, welche der überlebende Ehegatte alsdann
vorzunehmen verbunden ist, wenn er zur zweyten Ehe schreiten will.